9/11 BVD 110/2019/215 a) Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren haben in jedem Fall die Gesuchstellenden zu tragen (Art. 52 Abs. 1 BewD18). Die amtlichen Kosten belaufen sich gemäss Bauentscheid der Gemeinde Ostermundigen vom 14. November 2019 auf Fr. 2'517.35. Diese Kosten werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig.