b) Die Gemeinde Ostermundigen führt in ihrer Stellungnahme vom 17. Dezember 2019 aus, inwieweit die Anforderungen an die Besitzstandsgarantie erfüllt seien oder nicht, habe die Baubewilligungsbehörde nicht in der Tiefe geklärt. Da hier eine Koordination mit einer bestehenden Antenne stattfinde sei diese Frage nebensächlich. Dennoch könne festgehalten werden, dass die Anforderungen an die NISV beim vorliegenden Bauvorhaben erfüllt seien. Daher könne davon ausgegangen werden, dass die Rechtswidrigkeit nicht verstärkt werde. Betreffend Grösse und Dimension der Anlage werde die neue Antenne sogar etwas kleiner als die bestehende.