36 Abs. 1 Fernmeldegesetz für einen Standort in der Arbeitszone zu erlangen. In diesem Fall ist zudem auch zwingend eine Koordination mit bestehenden Anlagen vorzunehmen. Erst wenn dies nicht möglich ist, kann eine Antennenanlage ausserhalb der Arbeitszonen bewilligt werden. 4.2.3 Anpassungen aufgrund der Mitwirkung 7 Erläuterungsbericht vom 4. November 2016, S. 7 f. 8 Mitwirkungsbericht vom 3. Mai 2016, S. 15 5/11 BVD 110/2019/215