- ZPP Nr. 21 „Bernstrasse“; - ZPP Nr. 25 „Ringstrasse/Güterstrasse“; - ZPP Nr. 27 „Bahnhof“; - ZPP Nr. 33 „Zentrum Oberfeld“ Sektor B; - ZPP Nr. 35 „Schützenhaus“ sowie im Perimeter der Überbauungsordnungen [ÜO] - Gartenbaubetriebe Kreuzweg und - ÜO Nr. 6 Poststrasse. b) In zweiter Linie auf Bauten, die acht oder mehr Vollgeschosse aufweisen. c) In dritter Linie auf Bauten, die fünf bis sieben Vollgeschosse aufweisen. 6 In anderen Teilen der Gemeinde sind Antennenanlagen, die nicht unter Absatz 4 oder 5 fallen, nur zulässig, wenn kein Standort nach Absatz 4 oder 5 möglich ist.