Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, das vom Rechtsamt ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatte, hält in seiner Stellungnahme vom 20. Januar 2020 an seinem Fachbericht vom 6. Juni 2019 fest. Die geplante Anlage erfülle die Bestimmungen der NISV2 und sei damit bewilligungsfähig. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten