3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Ostermundigen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 15. Januar 2020 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 17. Januar 2020, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, das vom Rechtsamt ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatte, hält in seiner Stellungnahme vom 20. Januar 2020 an seinem Fachbericht vom 6. Juni 2019 fest.