a) Schliesslich vertreten die Beschwerdeführenden 3 und 4 die Auffassung, die Strahlung von Mobilfunkanlagen gefährde die Gesundheit. Sie verweisen besonders auf die Broschüre mit dem Titel "Digitalisierung an Schulen" der Initiative Bildung und Zukunft vom September 2019, welche fundierte Studien und Erfahrungen anderer Länder rund um das Thema Digitalisierung an Schulen enthalte. b) Die Beschwerdegegnerin entgegnet, das Bundesgericht habe die Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV stets als gesetzes- und verfassungskonform beurteilt.