Ob eine Anlage den Anlagegrenzwert im Betriebszustand einhält, kann folglich auf der Grundlage des technischen Berichts METAS und den Erläuterungen des BAFU nach dem Stand der Technik gemessen und kontrolliert werden. Soweit die Beschwerdeführenden 3 und 4 auf den Bericht des UVEK vom 18. November 2019 verweisen, können sie nichts zu ihren Gunsten ableiten. Die Beschwerde ist auch in diesem Punkt unbegründet. 8. QS-System a) Die Beschwerdeführenden 3 und 4 zweifeln an der Funktionsweise des QS-Systems. Dies leiten sie aus dem Urteil des Bundesgerichts 1C_97/2018 vom 3. September 2019 ab.34