g) Nach den Akten handelt es sich beim OMEN Nr. 8 um die Kabine, in der die Mitarbeitenden der Bergbahn den Betrieb der Anlage für die Bergfahrt von Hasliberg-Reutigen nach Bidmi kontrollieren. Die Beschwerdegegnerin hat in der Stellungnahme vom 9. März 2020 Fotos vom OMEN Nr. 8 eingereicht. Daraus geht hervor, dass die Wärterkabine von einer massiven Stahlkonstruktion sowie einer Überdachung aus Eisenbeton oder einem abschirmungstechnisch gleichwertigen Material umgeben bzw. abgeschirmt ist. In der Stellungnahme vom 25. Mai 2020 hielt die Abteilung Immissionsschutz des AUE dazu fest, die Fotodokumentation zu den OMEN belege die Berechnung im Standortdatenblatt.