8/14 BVD 110/2019/212 rischen Prognose am OMEN Nr. 8 dürfe der Gebäudedämpfungsfaktor von 15 dB nicht berücksichtigt werden. Sie machen geltend, zwischen der Antenne und dem OMEN Nr. 8 im Nebengebäude befinde sich eine Gebäudehülle aus Eternit, die praktisch keine dämpfenden Eigenschaften aufweise. Der Anlagegrenzwert von 5 V/m werde deshalb mit 6.32 V/m überschritten.