e) Die Frage, ob es sich im Bereich des Schiebetordurchgangs zum Pendelbahnperron um ein OMEN oder ein OKA im Sinn der NISV handelt, kann bei dieser Ausgangslage offen gelassen werden. Aufgrund der dämpfenden Wirkung der geplanten Metallverkleidung ist aber davon auszugehen, dass der Anlagegrenzwert von 5 V/m auch beim Schiebetordurchgang eingehalten ist. f) Strittig ist nach wie vor die Frage, ob die Berechnung der Immissionsfeldstärke am OMEN Nr. 8 korrekt ist. Die Beschwerdeführenden 3 und 4 sind der Meinung, bei der rechne- 27 Vgl. zum Ganzen Cercl'Air Empfehlung Nr. 33 vom 16. April 2018, Beurteilung von Standortdatenblättern für Mobil-