Im Schreiben vom 12. Juli 2020 teilten die Beschwerdeführenden 3 und 4 schliesslich mit, sie würden aufgrund neuer Erkenntnisse die Rüge betreffend den OMEN Nr. 2a (Schiebetordurchgang) zurückziehen. Zur Begründung führten sie aus, die Station der Pendelbahn werde in absehbarer Zeit umgebaut. Dabei werde eine strahlungsdämpfende Metallverkleidung zwischen der geplanten Mobilfunkantenne und dem Arbeitsort der Pendelbahnangestellten eingesetzt. Dies würde zu einer massgeblichen Reduktion der Strahlenbelastung führen. Am Beschwerdepunkt betreffend den OMEN Nr. 8 würden sie hingegen festhalten.