an den OMEN ein maximal zulässiger Anlagegrenzwert von 5 V/m.27 Grundlage für die Berechnung der Immissionsfeldstärke sind die beantragte Sendeleistung, die Abstrahlcharakteristik der Sendeantenne (Antennendiagramme), die Senderichtung, der Abstand von der Antenne und die relative Lage des Ortes gegenüber der Antenne (Winkel zur Hauptstrahlrichtung). Ausserdem kann bei der Berechnung der Immissionsfeldstärke die Dämpfung der Strahlung durch die Gebäudehülle berücksichtigt werden. Gemäss der Tabelle in der Vollzugshilfe zur NISV des Bundesamts für Umwelt (BAFU) gilt für die Materialien Eisenbeton und Metallfassade ein Dämpfungswert von 15 dB.28