Je nach Situation ist es auch denkbar, diese Instrumente zu kombinieren.22 Die Gemeinde Hasliberg hat von der Möglichkeit, die Standorte von Mobilfunkanlagen auf ihrem Gemeindegebiet mit planerischen Vorschriften im Baureglement zu steuern, nicht Gebrauch gemacht. 5. Haftung und Haftpflichtversicherung a) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 bringen schliesslich vor, zur Deckung der gesundheitlichen Langzeitfolgen fehle der Beschwerdegegnerin eine Haftpflichtversicherung, weshalb die Baubewilligung zu widerrufen bzw. der Bauabschlag zu erteilen sei.