Ob die Kündigung im vorliegenden Fall korrekt erfolgte und ob sie rechtswirksam ist, ist zweifelhaft. So wurde nach den Ausführungen der Beschwerdegegnerin der Mietvertrag scheinbar nicht formrichtig gekündigt. Auch ist umstritten, ob wichtige Gründen für eine vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses vorliegen.14 Zu diesen Fragen hat sich die Grundeigentümerin gemäss den Ausführungen der Beschwerdegegnerin in der Beschwerdeantwort trotz schriftlicher Aufforderung nicht geäussert. Auch hat die Grundeigentümerin der Beschwerdegegnerin offenbar nicht mitgeteilt, ob sie sich definitiv weigert, die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen einzuhalten.