In diesem Zeitpunkt lag mit dem Mietvertag die Zustimmung der Grundeigentümerin zum Bau der Mobilfunkanlage vor. Die Gemeinde leitete das Baugesuch an die Vorinstanz weiter, welche das Vorhaben publizierte und die nötigen Amts- und Fachberichte einholte. Erst mit der mutmasslichen und unerwarteten Kündigung des Mietvertrags, auf welche die Gemeinde Hasliberg in ihrem Amtsbericht vom 13. Juni 2019 hinwies, entstanden hinsichtlich der Zustimmung der Grundeigentümerin zum Bau der Mobilfunkanlage Zweifel. Ob die Kündigung im vorliegenden Fall korrekt erfolgte und ob sie rechtswirksam ist, ist zweifelhaft.