Auf die vorliegenden Akten, die Rechtsschriften und die Stellungnahmen der Fachbehörde wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Bauentscheide können nach Art. 40 Abs. 1 BauG4 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit zur Beurteilung der Beschwerden gegen den Bauentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli zuständig.