4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Ferner holte es bei der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) eine Stellungnahme zur nichtionisierenden Strahlung ein. Das AUE teilte mit Stellungnahme vom 20. Januar 2020 mit, die geplante Anlage erfülle die Bestimmungen der NISV3 und sei bewilligungsfähig. In der Beschwerdeantwort vom 13. Januar 2020 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Auch die Vorinstanz schloss in ihrer Eingabe vom 20. Dezember 2019 auf Abweisung der Beschwerde.