Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 9'515.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Thun zuständig. 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 5'609.05 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Thun, Tiefbauamt, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Thun, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung