e) Aufgrund des thematischen Zusammenhangs zwischen den Projekten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens RA NR. 110/2020/36 hat die BVD die Akten des Letzteren beigezogen. Die vorstehenden Erwägungen haben gezeigt, dass eine Beurteilung der vorliegenden Beschwerdesache losgelöst von der Instruktion und dem Verfahrensergebnis des Verfahrens RA Nr. 110/2020/36 möglich ist. Auch auf die von den Beschwerdeführenden beantragte Zusammenlegung der Verfahren konnte daher verzichtet werden. 7. Kosten