Der erstinstanzliche Gesamtbauentscheid betreffend das geplante Abfall-/Entsorgungszentrum auf der Parzelle Nr. H.________ wurde inzwischen gefällt. Das diesbezügliche Baubeschwerdeverfahren (RA Nr. 110/2020/36) wurde parallel zum vorliegenden Verfahren geführt; der Entscheid ergeht ebenfalls am heutigen Tag. Wie die vorstehenden Erwägungen aufzeigen, besteht zwar ein thematischer Zusammenhang zwischen jenem Vorhaben und dem vorliegend zu beurteilenden Projekt betreffend Sanierung und Ausbau der Flugplatzstrasse. Das Ergebnis des vorliegenden Verfahrens hängt jedoch nicht von der Bewilligungsfähigkeit des Abfall-/Entsorgungszentrums ab und wird davon auch nicht wesentlich beeinflusst.