Eine Teilbaubewilligung fällt also ausser Betracht. Eine allfällige Sanierung und ein Ausbau der Flugplatzstrasse ohne Erschliessungsfunktion zugunsten des geplanten Abfall-/Entsorgungszentrums müssten gestützt auf eine entsprechende Bedürfnisabklärung als eigenes, von der Erschliessungsfunktion zugunsten des Abfall- /Entsorgungszentrums entkoppeltes Vorhaben geplant und in einem neuen Verfahren beurteilt werden. 6. Ergebnis