Die Leistungsfähigkeit einer Strasse muss auf die Bedürfnisse abgestimmt sein, die sich aus der zonengemässen Nutzung ergeben. Für den bedürfnisgerechten Ausbaustandard kann es (auch im Falle erkennbarer Sanierungsbedürftigkeit) durchaus einen Unterschied machen, ob die Strasse (auch) den Zwecken einer Arbeitszone oder nur den Zwecken einer Zone Sport und Freizeit dient. Vorliegend ist also ungeklärt, für welchen Ausbaustandard bei unverändert zonenkonformer Nutzung ein Bedürfnis besteht.