h) Da die Stadt Thun in ihrer Stellungnahme vom 9. Januar 2020 ausführt, sie wolle die Flugplatzstrasse unabhängig von der Bewilligung des Abfall-/Entsorgungszentrums sanieren und ausbauen, stellt sich die Frage, ob eine Teilbaubewilligung für die Sanierung und den Ausbau der bestehenden Strassenteile (d.h. ohne die Parkplätze und den diese erschliessenden neuen Strassenabschnitt) in Frage kommt. Von dieser müsste wohl auch die teilweise Verlegung der Strasse und der entsprechende Rückbau der bestehenden Strasse ausgenommen werden, da diese offensichtlich mit der Abzweigung des neuen Strassenabschnitts zusammenhängen. Im Einzelnen braucht diese Frage aber nicht geklärt zu werden.