Die allfällige teilzeitliche Verfügbarkeit der Parkplätze bspw. für Besucher von Sportanlässen oder des Clubhauses wäre möglicherweise ein Nebeneffekt des Bauvorhabens, nicht jedoch dessen eigentliche Zweckbestimmung. Die eigentliche Zweckbestimmung des neuen Strassenabschnitts mit den Parkplätzen besteht vielmehr darin, für das Projekt des Abfall-/Entsorgungszentrums auf Parzelle Nr. H.________ eine genügende Anzahl Parkplätze verfügbar zu machen und dieses zu erschliessen.