Parkplätze des vorliegenden Bauvorhabens als Parkplätze des Projekts Abfall- /Entsorgungszentrum aufgeführt.43 Jenes Projekt ist im Hinblick auf das Erfordernis der genügenden Erschliessung und auf die Parkplatzpflicht (Art. 16 Abs. 1 BauG) auf die fraglichen Parkplätze und den zu diesen führenden neuen Strassenabschnitt angewiesen.44 Neue Strassenabschnitte und Parkplätze, die anderen Zwecken als den Sportanlagen dienen, sind jedoch in der ZSF 101 "Lerchenfeld" nicht zonenkonform. Die Zonenvorschriften grenzen die Zweckbestimmung ("Sportanlagen FC Lerchenfeld") so ein, dass die Zwecke eines Abfall- /Entsorgungszentrums klar nicht davon erfasst werden. Eine Anpassung von Zonenvorschriften