Für die Beurteilung der Zonenkonformität des Bauvorhabens sind die Zonenvorschriften massgebend. Sollten diese im Lichte der tatsächlichen Gegebenheiten allgemein als unbefriedigend bzw. zu eng formuliert erscheinen, so müsste eine Korrektur im gesetzlichen Verfahren für die Änderung von Vorschriften und Plänen erfolgen und nicht auf dem Weg einer einzelfallweisen Abweichung.40