In seiner Stellungnahme vom 9. Januar 2020 erklärt der Regierungsstatthalter, die Behauptung der Beschwerdeführenden, dass die auszubauende Flugplatzstrasse (nur) der Zufahrt zu einem geplanten Abfall-/Entsorgungszentrum diene, sei krass faktenwidrig. Der beantragte Augenschein werde der Beschwerdeinstanz rasch aufzeigen, dass die heutige Strasse der Erschliessung von zahlreichen Sport- und Freizeitanlagen, Teilen des Waffenplatzes sowie der Umfahrung von Thierachern diene. Ebenso werde sichtbar sein, dass die Strasse und die interne Arealerschliessung ausbau- und erneuerungsbedürftig seien. Mit dem Vorhaben werde 37 Vorakten pag. 192