Die geplanten neuen Parkplätze würden unabhängig vom Bau des Abfall-/Entsorgungszentrums bzw. ausserhalb dessen allfälliger Öffnungszeiten der Öffentlichkeit dienen, beispielsweise für Besucher der Sportanlagen, der Fliegerei und der Freizeitaktivitäten auf dem Militärareal. Sie seien damit ohne weiteres zonenkonform. Die Bewirtschaftung stehe der Bauherrschaft frei. Eine aufschiebende Bedingung sei nicht erforderlich.