a) Die Beschwerdeführenden sind der Ansicht, dass das Bauvorhaben nicht zonenkonform sei. Gemäss dem Zonenplan gälten die Vorschriften der Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) 101 "Lerchenfeld" auch für die Strasse, da die Zonenmarkierung auch diese umfasse. Die Zonenvorschriften sähen vor, dass auch Nebenanlagen wie Strassen dem Zweck der Zone dienen müssten. Es sei daher nicht zulässig, dass der geplante Abfall-/Entsorgungszentrum auf der Nachbarparzelle (welcher in der Zone Arbeiten A liegt) über die Flugplatzstrasse erschlossen werde.