8/17 BVD 110/2019/211 c) Vorliegend hat die Bauherrschaft mit der Einreichung der erwähnten Vollmacht das Einverständnis der Grundeigentümerschaft genügend nachgewiesen. Das Regierungsstatthalteramt ist zu Recht auf das Baugesuch eingetreten. 5. Zonenkonformität