Auf den bewilligten Plänen fehlt die Unterschrift der Grundeigentümerin. Diese hat jedoch die Bauherrschaft mit Vollmacht vom 20. November 2018 ermächtigt, im Baubewilligungsverfahren als Grundeigentümerin aufzutreten und auch die notwendigen Formulare im Namen der Grundeigentümerin zu unterzeichnen.33