Ablehnungsbegehren gegen den Regierungsstatthalter richteten, wies sie diese ab.31 Die Beschwerdeführenden beantragen die Edition der Akten des Ablehnungsverfahrens bei der JGK. Diese ist jedoch verzichtbar. Das Ergebnis des Verfahrens ist bekannt. Kritik an der Abweisung des Ablehnungsbegehrens gegen den Regierungsstatthalter durch die JGK kann im Verfahren vor der BVD mangels Zuständigkeit nicht gehört werden.