d) Die Beschwerdeführenden weisen darauf hin, dass im Baubewilligungsverfahren Ablehnungsbegehren gegen das Regierungsstatthalteramt gestellt und durch die damalige Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK; heute Direktion für Inneres und Justiz, DIJ) beurteilt worden sind. Die JGK verpflichtete mit Verfügung vom 29. Juli 2019 den Verfahrensleiter zum Ausstand. Soweit weitergehend, namentlich soweit sich die 25 Plan "Querprofile Zufahrt Entsorgungszentrum 1:100" vom 16. Oktober 2018, mit Bewilligungsstempel des Regierungsstatthalteramtes vom 17. September 2019 26 Plan "Querprofile Zufahrt FC Lerchenfeld 1:100" vom 16. Oktober 2018, mit Bewilligungsstempel des