_ erworben werden soll. Die fraglichen Landerwerbsgeschäfte wurden aber noch nicht verbindlich abgeschlossen und vollzogen. Die vom Baugesuch umfassten Strassenteile samt den 11 Parkplätzen liegen auf der heutigen Parzelle Nr. G.________ (Bauparzelle). Aufgrund dieser Umstände ist davon auszugehen, dass die Erstellung der fraglichen 11 Parkplätze vom Baugesuch umfasst und mit dem durch die angefochtene Verfügung ergänzten Entscheid bewilligt wurden. Sie bilden demnach auch Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.