Die vorgesehene Nutzung der Parkplätze war offenbar nicht abschliessend geklärt, wobei aber schon feststand, dass sie tagsüber den Mitarbeitenden des auf der Nachbarparzelle Nr. H.________ geplanten Abfall-/Entsorgungszentrums zur Verfügung stehen sollten. Der bei den Bewilligungsplänen befindliche, vom Regierungsstatthalteramt ebenfalls als bewilligt gestempelte "Landerwerbsplan 1:500"30 sieht vor, dass die Stadt Thun von der jetzigen Eigentümerin Parzellenteile erwerben will, auf denen die Strassen inklusive der neuen Abschnitte liegen, der Parzellenteil mit den Parkplätzen jedoch durch die Bauherrin des geplanten Abfall-/Entsorgungshofs auf Parzelle Nr. H.________ erworben werden soll.