Werkleitungen, Rückbau best. Strassenabschnitt". Daher ist davon auszugehen, dass die bauliche Erstellung der Parkplätze mit dem Baugesuch vom 16. Oktober 2018 beantragt wurde und Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens bildete. Die vorgesehene Nutzung der Parkplätze war offenbar nicht abschliessend geklärt, wobei aber schon feststand, dass sie tagsüber den Mitarbeitenden des auf der Nachbarparzelle Nr. H.________ geplanten Abfall-/Entsorgungszentrums zur Verfügung stehen sollten.