(…).Der Beschwerdeführer 1 ist gemäss Art. 1 seiner Statuten15 als Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB16 organisiert. Ihm kommt die für die Beschwerdelegitimation erforderliche Rechtspersönlichkeit zu (Art. 60 Abs. 1 ZGB). Er bezweckt (…) (Art. 1 Statuten). Es handelt sich dabei um Anliegen, die zur ideellen Verbandseinsprache und -beschwerde berechtigen, sofern sie seit mindestens 10 Jahren Gegenstand des statutarischen Zwecks bilden. Der Beschwerdeführer hat u.a. Protokolle der Vorstandssitzung vom 16. Dezember 1992 und der Hauptversammlung vom 16. April 1993 eingereicht.