e) Die Beschwerdeführenden führen teils sowohl einzeln als auch im Rahmen der Beschwerdeführerin 12 Beschwerde. Beides ist zulässig: Die Stockwerkeigentumsgemeinschaft kann in eigenem Namen Rechtsmittel einlegen.12 Ihren Mitgliedern kommt auch eine selbständige Anfechtungsbefugnis zu, sofern sie als Nachbarn durch das Bauvorhaben besonders berührt werden.13 Dies ist hier, wie gezeigt, der Fall. Die unmittelbare Betroffenheit in schutzwürdigen Interessen ist aus den selben Gründen auch für die Stockwerkeigentümergemeinschaft J.________ (Parzelle Nr. E.________) zu bejahen.