Die Parzelle Nr. E.________ ist von der Bauparzelle nur durch die I.________strasse bzw. den Kreisel, bei dem auf die Flugplatzstrasse abgebogen werden kann, getrennt. Jenseits des Kreisels soll gemäss dem Bauvorhaben mit der Ausbau der Flugplatzstrasse beginnen. Die Distanz zum Wohnhaus auf Parzelle Nr. E.________ beträgt rund 70 m. Bei dieser räumlichen Nähe ist die Betroffenheit der Bewohner bzw. Eigentümer der Parzelle Nr. E.________ zu bejahen, zumal zu erwarten ist, dass mit dem Ausbau der Flugplatzstrasse deren Nutzung intensiviert und somit die Lärmimmissionen zunehmen würden.