Der Regierungsstatthalter machte geltend, sofern diese Akten im vorliegenden Verfahren verwendet würden, sei von Amtes wegen über die Beiladung der Bauherrschaft des Abfall-/Entsorgungszentrums zu befinden. Die Beschwerdeführenden haben auch gegen den Gesamtbauentscheid vom 10. Februar 2020 bei der BVD Beschwerde eingereicht (RA Nr. 110/2020/36). Das Rechtsamt hat die diesbezüglichen Verfahrensakten mit Verfügung vom 15. Mai 2020 zum vorliegenden Verfahren beigezogen. Das Tiefbauamt der Stadt Thun beantragt mit Beschwerdeantwort vom 9. Januar 2020 die Abweisung des Sistierungsgesuchs und der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.