Der Regierungsstatthalter beantragte mit Stellungnahme vom 9. Januar 2020 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, und Abweisung des Sistierungsantrags. Es sei ein Augenschein durchzuführen. Mit Schreiben vom 10. Februar 2020 teilte er mit, dass der Gesamtbauentscheid betreffend das Abfall-/Entsorgungszentrum gleichentags ergangen sei, und reichte die entsprechenden Akten ein. Der Regierungsstatthalter machte geltend, sofern diese Akten im vorliegenden Verfahren verwendet würden, sei von Amtes wegen über die Beiladung der Bauherrschaft des Abfall-/Entsorgungszentrums zu befinden.