3. Gegen den mit Verfügung des Regierungsstatthalters von Thun vom 6. November 2019 geänderten Gesamtbauentscheid reichten die Beschwerdeführenden am 9. Dezember 2019 erneut Beschwerde bei der BVE (seit 1. Januar 2020: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des mit Verfügung vom 6. November 2019 geänderten Gesamtbauentscheids vom 16. September 2019 und die Erteilung des Bauabschlags.