Mit Verfügung vom 6. November 2019 änderte der Regierungsstatthalter von Thun den Gesamtbauentscheid vom 16. September 2019 insoweit ab, als die Einsprachen der Beschwerdeführenden neu abgewiesen werden, soweit auf sie einzutreten sei, und die diesbezüglichen Erwägungen abgeändert bzw. ergänzt wurden. In den übrigen Teilen hielt der Regierungsstatthalter am Gesamtbauentscheid vom 16. September 2019 fest. Die BVE schrieb mit Verfügung vom 6. Dezember 2019 das Verfahren ab (RA Nr. 110/2019/182).