Die Einspracheparteien stellten ein Ausstandsbegehren gegen den Regierungsstatthalter von Thun sowie den Bereichsleiter Bau des Regierungsstatthalteramtes Thun.4 Die damalige Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) (heute Direktion für Inneres und Justiz, DIJ) ordnete mit Verfügung vom 29. Juli 2019 den Ausstand des Bereichsleiters Bau an. Soweit weitergehend, wies sie das Ablehnungsbegehren ab.5