2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'500.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern, Bauinspektorat, eingeschrieben - TBA OIK II, zur Kenntnis, per Kurier Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor