b) Die Beschwerdeführerin macht weiter geltend, das SVI-Merkblatt "Reklamen im Strassenraum" wolle interkantonal und zwischen den Städten eine einheitliche Praxis gewährleisten. In Zürich bestehe seit 2013 ein Digital-Screen am Escher-Wyss-Platz, wo Busse, Trams, Fussgänger und Velos verkehrten. Der Bauabschlag stelle eine interkantonale Ungleichbehandlung dar.