Die beleuchtete, dynamische Werbestelle kann zudem ausfahrende Automobilisten vom Verkehrsgeschehen ablenken, insbesondere bei Dunkelheit. Der Umstand, dass ohnehin langsam ausgefahren werden muss, bedeutet nicht, dass eine bereits bestehende, nicht regelkonforme Situation, durch ein fest installiertes Bauvorhaben verstärkt werden darf. Hinzu kommt, dass auf der andern Seite der Kreuzung ein Schulhaus liegt (Gymnasium L.________), so dass auch von unten (rechts) mit erhöhtem Fussgängerverkehr oder der 11 Reklame im Strassenraum, a.a.O., S. 65; SVI-Merkblatt 2016/01 S. 1 RA Nr. 110/2019/20 11