Die von der Beschwerdeführerin angegebene Zahl von 12 % der Verkehrsteilnehmenden beruht auf der Annahme, dass mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h gefahren wird, die Wahrnehmungsdistanz der Werbestelle 40 m beträgt und der Bildwechsel alle 25 Sekunden erfolgt.10 Vorliegend soll die Reklame alle 10 Sekunden wechseln. Da zudem davon ausgegangen werden kann, dass die Fahrzeuge wegen der Lichtsignalanlage nicht immer 50 km/h fahren, würde der Werbemittelträger bei gleicher Wahrnehmungsdistanz von wesentlich mehr Verkehrsteilnehmenden als dynamisch wahrgenommen.