Im Bereich, wo die Aufweitung der Strasse für die Einspurstrecke beginnt, ist der geplante Werbemittelträger vollständig im Blickfeld der Fahrzeuglenkenden. Es muss davon ausgegangen werden, dass er die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden auf sich zieht, zumal er freistehend ist, quer zur Strassenachse steht und die Strasse abfallend ist. Die Distanz zwischen der geplanten Werbestelle und dem Haltebalken vor der Ampel beträgt nur ca. 20 m.